Allgemeine Vertragsbestimmungen
1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der Mieter den Vertrag unterzeichnet hat und dem Vermieter vorliegt.
Durch eine getätigte Anzahlung wird das Mietobjekt bis zum Beginn des Vermietungszeitraums reserviert.
Bei Stornierung kürzer als fünf Tage vor Beginn des Vermietungszeitraums wird die Anzahlung nicht zurück erstattet.
Trifft der unterzeichnete Vertrag, die Anzahlung oder die Restzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
Die Bankverbindung des Vermieters wird durch direkten Kontakt mit geteilt.
2. Übergabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberen und ordnungsgemäßen Zustand übergeben.
Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar beschädigt sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu melden. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
3. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen.
Bei entstandenen Schäden ist der Vermieter umgehend zu informieren.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden.
Untermiete ist nicht erlaubt.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen.
Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in belegbarer Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
4. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
5. Höhere Gewalt บรพ.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, wird unter Ausschluss weiterer Ansprüche der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet.
6. Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Eine Haftung im Rahmen der Haftpflicht ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird die zuständige Gerichtsbarkeit des Mietobjektes vereinbart.